Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungengelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen Klienten und Mag.a phil. Brigitte Ulbrich, (Firmenname: Mag. Brigitte Barbara Ulbrich), Business Trainerin, systemischer Coach und Business-Stimmtrainerin, Lendkai 89 / 4 / 11, 8020 Graz, Österreich (nachfolgend Coach genannt).
2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Coachs. Allgemeine Geschäftsbedingungen – oder Auftragsbedingungen des Klienten gelten nur insoweit, als der Coach diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehaltlich abweichender Einzelabsprachen abschließend, gleichgültig, ob der Coach den Vertrag im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder im fremden Namen für fremde Rechnung abschließt. Sie stellen den Rahmen für die Auftragsbeziehung der Parteien dar und gelten auch für Vereinbarungen zwischen den Parteien, die über den jeweiligen Auftrag hinaus, zusätzlich zu diesem oder in Ergänzung getroffen (Leistungserweiterung) werden. Die Parteien stellen klar, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen auch in Bezug auf bereits zwischen den Parteien vereinbarte und derzeit noch laufende Auftragsverhältnisse gelten.
4. Zur Sicherstellung des hiesigen Vertragszwecks behält der Coach sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Überwiegen von berechtigten Interessen (Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen wirtschaftlichen Verhältnisse) und soweit es dem Klienten zumutbar ist, zu ändern. Im Fall einer Änderung wird der Klient über den Inhalt der Änderung informiert und erhält eine angemessene Frist zur Erklärung eines etwaigen Widerspruchs. Widerspricht der Klient nicht innerhalb der angemessenen Frist, so gilt die Änderung als in das Auftragsverhältnis einbezogen.
5. Der Klient kann Unternehmer oder Verbraucher sein. Der Klient kann das Leistungsangebot persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person bzw. Personengruppe (nachfolgend Teilnehmer genannt) benennen, die das Leistungsangebot wahrnimmt. Der Klient bleibt in diesem Fall Vertragspartner von dem Coach und steht in vollem Umfang für das Verhalten der Teilnehmer ein. Es sei denn, es wird mit den Teilnehmern eine separate Vertragsbeziehung eingegangen.
6. Der Coach kann die Dienstleistung persönlich erbringen oder sich Kooperationspartner und/ oder freier Mitarbeiter bedienen.
§2 Vertragsgegenstand
1. Der Coach wird die konkreten Themeninhalte, die Leistungsbeschreibung und den Ablauf in einem Kennenlernen- bzw. Auftragsklärungsgespräch mit dem Klienten erörtern. Das Ergebnis wird in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung verschriftlicht und Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Der Coach erstellt auf dieser Grundlage ein schriftliches Angebot oder eine Auftragsbestätigung, welche Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird. Eine Übermittlung an den Klienten erfolgt per E- Mail.
3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das Angebot des Coaches schriftlich (E-Mail, schriftliche digitale Nachricht, ausreichend) oder mündlich bestätigt und eine Handlung setzt, die den Vertrag sofort gültig macht (Terminvereinbarung, Konsumation, Bezahlung des Honorars).
4. Sofern die Annahme des Angebotes unter Abänderung des Leistungsumfangs erfolgt, ist dies als neues Angebot des Klienten zu bewerten. Unter diesen Umständen erfolgt der Vertragsabschluss unter der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung (E-Mail, schriftliche digitale Nachricht ausreichend) des Coachs.
§3 Leistungen des Coachs
1. Der Coach erbringt seine Dienstleistung gegenüber dem Klienten in der Form, dass er alle seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Trainings oder systemischem Business Coaching anwendet. Er ist berechtigt, die Methoden und Verfahren anzuwenden, die zieldienlich sind. Diese Methoden sind in keinem medizinischen oder schulmedizinischen Kontext zu sehen, zudem weder heilend noch präventiv zu sehen, unterliegen ausdrücklich den üblichen und von der Wirtschaftskammer Österreich bestätigten fachlich geforderten Ausbildungen, fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen, sowie an Universitäten und Hochschulen in Österreich und weltweit gelehrtem Fachwissen.
2. Ein subjektiv erwarteter konkreter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs und/ oder Ziels des Klienten.
§ 4 Mitwirkung/ Pflichten des Klienten
1. Business Coaching, Training sowie Consulting sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient trägt während des gesamten Coaching- bzw. Beratungsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Beratungs- Trainings, oder Workshoptermine. Die Teilnahme an einem Einzeltraining, Coaching, einer Beratung, einem Training oder Workshop setzt eine normale psychische Belastbarkeit voraus.
2. Der Klient/Teilnehmer hat die vereinbarten Termine einzuhalten. Falls er verhindert ist, muss dies dem Coach rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine Benachrichtigung hat telefonisch/ per E-Mail oder per SMS an die von dem Coach übermittelten E-Mail bzw. Telefonnummer (WhatsappBusiness oder SMS des Coachs) zu erfolgen.
3. Der Coach behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der kurzfristigen Absage einer Einzelsitzung ausdrücklich vor.
4. Der Klient ist während des gesamten Coachings für seine Gesundheit, sowohl körperlich als auch geistig, selbst verantwortlich.
5. Der Klient ist zu einer aktiven Mitwirkung während der Vertragszeit verpflichtet.
6. Für die Nachhaltigkeit der Leistung des Coachs ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbearbeitung sowie die Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Klienten und/ oder den Teilnehmern erforderlich.
7. Sofern die Durchführung des Auftrags online durchgeführt wird, wird sich der Klient/ Teilnehmer um die notwendigen technischen Bedingungen bemühen (z.B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion o.Ä.) Der Coach übernimmt keine Haftung im Falle eines technischen Ausfalls während der Durchführung des Auftrags. In diesem Zusammenhang kann der Klient/ Teilnehmer nicht von der Zahlungspflicht entbunden werden. Der Klient/ Teilnehmer erhält vor der Durchführung des Auftrags die entsprechenden Zugangsdaten per E-Mail. Der Klient/ Teilnehmer ist verpflichtet, sorgsam mit den Zugangsdaten umzugehen. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist ausdrücklich untersagt. Gleichzeitig ist der Klient/ Teilnehmer angehalten, einen unberechtigten Zugriff durch Dritte zu unterbinden. Der Klient/ Teilnehmer verpflichtet sich, keine Bild-, Bildton-, Ton oder sonstige Aufnahmen zu erstellen. Dem Klienten obliegt es, den Teilnehmer über dieses Verbot zu unterrichten.
8. Kommt der Klient/ Teilnehmer den Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, so hat er alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Leistungserbringung sowie damit verbundene Kosten zu vertreten. Eine Haftung des Coachs ist ausgeschlossen.
§5 Honorierung
1. Die Höhe der Vergütung des Coachs wird in Form eines Pauschalbetrags individuell festgelegt und richtet sich nach dem individuellen Umfang des Coachings oder Trainings. Die individuellen Vergütungsregelungen werden sodann in dem Angebot zusammengefasst. Zudem ergibt sich die Vergütung aus den hier aufgeführten Vergütungsregelegungen.
2. Vergütungen werden grundsätzlich in einer Zahlung in Höhe des vollen Betrages beglichen, dies in Vorkasse, es sei denn, anders vereinbart.
3. In ausgewiesenen Fällen kann die Vergütung für Leistungen nach Absprache in Teilzahlungen erfolgen.
4. Die Zahlung für Coachings erfolgt nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung per Überweisung auf das Konto des Coachs. Zahlungsziel und Bankverbindung sind auf der Rechnung ausgewiesen, ebenso die gültigen AGBs.
5. Bei den genannten Preisen handelt es sich um Netto-Beträge zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
6. Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Sie werden nach Vereinbarung ehestmöglich nachgeholt.
§ 6 Rechte
1. Sofern dem Coach an überlassenen Arbeitsunterlagen ein Urheber-, Leistungsschutz- und/ oder sonstiges Recht (nachfolgend „Rechte“ genannt) zusteht, räumt der Coach dem Klienten/ Teilnehmer an diesen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Arbeitsunterlagen zur Mitarbeit während der Durchführung des Auftrags sowie Vor-und Nachbereitung im Rahmen des privaten, eigenen Gebrauchs zu verwenden. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist untersagt.
2. Sofern der Coach während der Einzelsitzungen Tonaufnahmen erstellt, erklärt sich der Klient unwiderruflich damit einverstanden, dass die entstandenen Tonaufnahmen ausschließlich und unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts zur erfolgreichen Durchführung des Coachings durch den Coach verwendet werden dürfen.
3. Sofern der Klient die Coachingleistungen nicht selbst persönlich wahrnimmt, verpflichtet er sich, die entsprechenden Einwilligungen zur Erstellung und Verwendung der Tonaufnahmen bei den Teilnehmern einzuholen. Sollten Teilnehmer wegen der Geltendmachung von Ansprüchen, die aufgrund der erstellten Tonaufnahmen entstanden sind, an den Coach herantreten, stellt der Klient den Coach von jeglichen Ansprüchen frei. In diesem Zusammenhang haftet der Klient für alle daraus resultierenden Schäden und trägt die Kosten einer eventuellen Rechtsverfolgung-/ verteidigung.
§ 7 Vertragliches Rücktrittsrecht
1. Sofern der Klient den Auftrag storniert, ist der Coach umgehend schriftlich (E-Mail ausreichend) darüber zu benachrichtigen.
2. In diesem Fall räumt der Coach dem Klienten unter folgenden Bedingungen und Zahlung einer Gebühr das Recht ein, vom Vertrag zurücktreten:
2.1. Bei einer Stornierung des Auftrags ab drei Wochen bis zu 8 Tagen vor Beginn der vereinbarten ersten Coachingsitzung: 50 % des vereinbarten Honorars;
2.2. Bei einer Stornierung des Auftrags ab einer Woche bis zu 2 Tagen vor Beginn der ersten vereinbarten Coachingsitzung 80 % des vereinbarten Honorars;
2.3. Bei einer Stornierung ab einem Tag vor Beginn der vereinbarten ersten Coachingsitzung 100 % des vereinbarten Honorars.
2.4. Der Coach ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht trainieren und ausführen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, erhalten.
§ 8 Vertragsbeendigung
1. Die Vertragslaufzeit endet mit der vollständigen Erfüllung des im Auftrag festgehaltenen Leistungsangebots.
2. Sofern der Klient den Auftrag ohne Vorhandensein eines wichtigen Grundes kündigt, steht dem Coach die vereinbarte Vergütung zu. Gegebenenfalls ersparte Aufwendungen oder erworbene Vergütungen für eine anderweitig eingesetzte Arbeitskapazität finden Anrechnung. Dem Coach steht es frei, einen höheren Betrag als die von Auftragnehmerin ersparten Aufwendungen mit entsprechenden Nachweisen darzulegen.
3. Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund gekündigt werden.
4. Die Parteien sind von ihren jeweiligen Verpflichtungen bei höherer Gewalt zur Leistung befreit, sofern und soweit die Leistungserbringung aufgrund von Umständen nicht möglich ist, die von der jeweils betroffenen Partei nicht zu vertreten sind („höhere Gewalt“), wie nachfolgend definiert.
5. Als höhere Gewalt gelten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Ereignisse, die – selbst, wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Parteien nicht verhindert werden können. Hierzu zählen Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Ausrufen eines Notstands, Ausschreitungen, Massendemonstrationen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, Terrorismus, Terrorgefahr, Embargo, Regierungsanordnung, Epidemien, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Erdrutsch sowie nicht von der Auftragnehmerin verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Leistungsstörungen auf Seiten der Auftragnehmerin beauftragten Dritten gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Dritte seinerseits durch ein Ereignis in diesem Sinn an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert wird.
6. Die Parteien werden einander über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt gemäß vorstehender Ziffer 5 dessen Auswirkung auf bestehende Vertragsbeziehungen und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Die Parteien haben sich über das weitere Vorgehen abzustimmen und festzulegen, in welcher Weise nach Wegfall der höheren Gewalt der Auftrag des Coachs umgesetzt werden sollen.
7. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8. Der Coach hat in diesem Falle Anspruch auf Ersatz der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei dazu auch Ansprüche Dritter zählen, die der Coach im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. § 7 Abs. 9 gilt dabei entsprechend.
9. Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. Als Schadensersatz kann der Coach den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten eigenen Leistungen sowie 60 % des Wertes der noch nicht erbrachten eigenen Leistungen verlangen. Dem Klienten bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt dem Coach vorbehalten. Als Schaden gelten ebenso Ansprüche Dritter, die im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt worden sind.
10. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail ausreichend).
§ 9 Widerruf
11. Soweit Sie Verbraucher sind, kann die Teilnahme an einem Coaching binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, sofern noch keine Termine in dieser Zeit stattgefunden haben und / oder andere Leistungen noch nicht erbracht wurden.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Mag. Brigitte Ulbrich, Business Coach und Business Stimmtraining, Lendkai 89 /4 /11, 8020 Graz, info@brigitteulbrich.at), mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter eingeschriebener Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Zu beachten ist, dass ab Trainingsbeginn und Leistungserbringung innerhalb dieser Frist, ein Widerruf der gebuchten Leistung nicht mehr möglich ist. Allenfalls werden aliquot alle erbrachten Leistungen verrechnet, inkl. allfälliger Schadensansprüche aufgrund Verhinderung anderer Geschäftsabschlüsse aufgrund des geplanten und begonnenen Trainings.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
______
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
–
An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E- Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
–
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) –
Bestellt am (*)/erhalten am (*) –
Name des/der Verbraucher(s) –
Anschrift des/der Verbraucher(s)
–
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) –
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
____
§ 10 Vertraulichkeit der Sitzungen
Sowohl der Klient als auch der Coach werden alle im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen geheim halten. Die Parteien verpflichten sich insbesondere, dabei alle Informationen, Inhalte und Gegenstände (nachfolgend „Informationen“ genannt), die der jeweiligen Partei im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten oder selbst erstellt hat, inklusive aller hiervon gefertigten Kopien oder sonstige Reproduktionen, so sorgfältig aufzubewahren, dass sie nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen können. Dies gilt sinngemäß auch für elektronisch gespeicherte Daten und Datensätze. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort und endet erst, wenn die Informationen öffentlich bekannt geworden sind.
1. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht für solche Informationen, hinsichtlich derer die entsprechende Partei beweisen kann,
1.1. dass die Information zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt ist und dieser Umstand nicht auf ein Fehlverhalten der entsprechenden Partei zurückzuführen ist.
1.2. dass die vertraulichen Informationen der entsprechenden Partei auf anderen Wegen zur Kenntnis gelangt sind, ohne dass eine gegenüber der anderen Partei unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und ein Recht zur Weitergabe dieser Information bestand.
1.3. dass die entsprechende Partei aufgrund Rechtsvorschrift oder behördlicher Anordnung zur Weitergabe verpflichtet ist, sofern sie zuvor die andere Partei über die beabsichtigte Weitergabe informiert hat und die nach Gesetz vorgesehenen und angemessenen Vorkehrungen.
1.4. Der Coach erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und der Beratung, der sowie den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit schriftlicher ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.
1.5. Sofern der Klient ein detailliertes Protokoll über eine Sitzung verlangt, so muss diese vor der Sitzung erfragt werden. Der Coach erstellt dieses kosten- und honorarpflichtig.
§11 Haftung und Gewährleistung
1. Der Klient haftet für Schäden, die er an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten vor, während und nach einem Coaching verursacht hat, in vollem Umfang selbst.
2. Die Gewährleistungsansprüche des Klienten entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, es sei denn die Gewährleistung wird durch die folgenden Klauseln gesondert beschränkt.
3. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
4. Der Coach verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen.
5. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung gibt es nicht. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
6. Ansprüche des Klienten auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ferner gilt eine Haftungsbeschränkung nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Coachs oder seiner Erfüllungsgehilfen und/ oder gesetzlichen Vertreter beruhen. Die Schadensersatzhaftung ist auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind.
§ 12 Sonstiges
1. Der Coach erbringt seine Leistungen im Rahmen des Auftrags in eigener Verantwortung und nach eigenem fachlichem Ermessen. Der Coach ist nicht an Weisungen des Klienten gebunden. Sofern der Coach Kooperationspartner oder freie Mitarbeiter zur Durchführung des Auftrags einsetzt, gilt das Vorgenannte entsprechend.
2. Der Coach sowie die von ihm ein gesetzten Kooperationspartner oder freie Mitarbeiter erhalten das Recht, den Namen und etwaige Kennzeichen von dem Klienten als Referenz für die eigene Arbeit zu verwenden.
3. Buchverkauf, Verlosung
Die Trainerin erhält das Recht im Zuge der Veranstaltung ihre Skripten im geeigneten Rahmen zu präsentieren (Büchertisch o.ä.) und zu verkaufen. Außerdem erhält die Vortragende das Recht auf jedem Teilnehmer-Sitzplatz sowie an zentraler Stelle des Ein- und Ausgangbereichs des Veranstaltungsraumes Flyer und Informationsfolder zu platzieren.
Verlosung eines Mentorings: Eine Barablöse ist nicht möglich, eine Weitergabe ist möglich.
4. Referenzliste
Es wird vereinbart, dass Unternehmensberatung Mag. Brigitte Ulbrich die Möglichkeit erhält, den Auftraggeber als Referenz anzuführen.
5. Tonanlage
Im Bedarfsfall (mehr als 30 Teilnehmer) stellt der Auftraggeber eine Tonanlage inkl. Funkmikrofon zur Verfügung.
6. Audio und Video: Audio- sowie Videoaufzeichnungen sind grundsätzlich verboten. Dies gilt ebenso für Audio- und Videoübertragungen. Ausnahmen sind mit Mag. Brigitte Barbara Ulbrich abzustimmen.
7. Copyright: Die im Zuge unserer Trainings und Coachings von uns beigestellten Unterlagen sind geistiges Eigentum von Mag. Brigitte Barbara Ulbrich und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Die darüberhinausgehende – auch firmeninterne – Verbreitung und Nutzung dieses Materials ist an schriftliche Genehmigung gebunden.
8. Rechnungslegung und Fälligkeit: Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Spesen und Barauslagen stellen wir nach Anfall in Rechnung. Bei Zahlungsverzug werden alle Mahn- und Inkassospesen sowie Unternehmenszinsen gemäß § 352 UGB berechnet. Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen alle zusätzlichen Spesen zu Lasten des Rechnungsempfängers.
9. Kostenersätze: Die vollständige Planung der gebuchten Veranstaltung inkl. individueller Trainingsunterlagen, Materialien, Behelfe, reservierter Termine erfolgt in der ersten Woche vor dem ersten Termin / während des ersten Termins. Im Falle einer Absage werden die gesamten Kosten für diese Erstellung verrechnet. Auch im Falle eines Verdienstentgangs aufgrund einer Absage von Mag. Brigitte Barbara Ulbrich an andere Interessenten wegen des geplanten Mentorings, werden allfällige Kosten und Entgänge vollständig verrechnet.
10. Stornos und Verschiebungen: Speaker-Aufträge und Seminare: Ab Auftragserteilung wird für Stornierung 50 %, 12 bis 4 Wochen vor dem Termin 75 %, danach 90 % der Veranstaltungsgebühr / des Honorars berechnet. Im Fall, dass die Veranstaltung / das Coaching / Training aufgrund eines unverschuldeten Verhinderungsgrundes der Vortragenden (aufgrund von Krankheit oder sonstigen unvorhersehbarem Ereignis) verschoben oder abgesagt wird, bestehen keinerlei wechselseitige Ansprüche.
11. Online-Trainings: Bei unzulässiger und unbegründeter Absage, keiner Absage, behält sich Mag. Brigitte Barbara Ulbrich vor, Termine mit 100% Stornokosten (Entfall) zu berechnen. Ab Vertragsabschluss – dies ist der Zeitpunkt der Zusage zum vereinbarten Termin. Die AGBs sind per Mail ausgewiesen, spätestens mit der Honorarnote versendet. Mit Bezahlung des vereinbarten Honorars bzw. der angeführten ersten Rate bei Ratezahlung, gelten die AGBs als angenommen und akzeptiert.
12. Verschiebung von Terminen, auch online: Einzel-Termine können 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei verschoben werden, es sei denn, anders vereinbart.
13. Reise – und Aufenthaltsspesen Der Auftraggeber übernimmt die tatsächlichen Kosten für Reise (An- bzw. Abreiseort), Unterkunft und Verpflegung der Vortragenden. Die Wahl des Verkehrsmittels steht der Trainerin frei, wobei im Interesse des Auftraggebers auf stressfreies Reisen und auf möglichst ökonomischen Transportmittel Wert gelegt wird. An- und Abreiseort richtet sich nach der Vortragsreiseplanung. Flug: Business Class oder nach Vereinbarung, Bahn: 1. Klasse inkl. Sitzplatzreservierung, KfZ: nach staatlichen aktuellen Vorgaben. Die Reisespesen werden von der Vortragenden / Trainerin nicht vorgestreckt. Sie werden vom Auftraggeber vorab getragen.
§ 13 Datenschutz
1. Der Coach erhebt und verarbeitet die im Rahmen dieser Vertragsbeziehung von dem Klienten erhaltenen personenbezogenen Daten.
2. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten des Klienten erfolgt zum Zweck der Durchführung des Vertrages. Insoweit beruht die Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO.
3. Des Weiteren ergeben sich die Zwecke der Datenverarbeitung aus gesetzlichen Verpflichtungen des Coachs, z.B. gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und Nachweispflichten gegenüber den Finanzbehörden. Insoweit beruht die Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO.
4. Außerdem kann sich der Zweck der Datenverarbeitung aus berechtigten Interessen des Coachs oder Dritter ergeben, wenn und soweit die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Klienten nicht überwiegen (z.B. dauerhaftes Archivieren zur Dokumentation des beruflichen Schaffens). Insoweit beruht die Datenerhebung und Datenverarbeitung auf Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO.
5. Weitere Informationen (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) finden sich in der Datenschutzerklärung des Coachs unter https://www.sprechcoaching.at/j/privacy
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Falls eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar wird oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin wirksam.
2. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt automatisch, als durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung für beide Seiten bestmöglich verwirklicht.
3. Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesem Vertrag durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Vertragsänderungen sowie -ergänzungen der Schriftform. Derjenige, der sich auf eine nicht der schriftlichen Form entsprechenden Nebenabrede beruft, trägt die Beweislast.
4. Diese rechtlichen Bestimmungen unterliegen grundsätzlich dem österreichischen Recht. Andere nationale Rechte, sowie einheitliche internationale Kaufrechte (EKA, EKAG, UN-Kaufrecht) werden ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Graz, auch wenn der Klient Vollkaufmann im Sinne des UGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
5. Gerichtsstand und Rechtswahl: Die Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Für alle Streitigkeiten wird ausschließlich des sachlich zuständigen Gerichts in Graz als Gerichtsstand vereinbart. Mit Annahme unseres Angebotes erklärt sich der Kunde/die Kundin mit diesen Bedingungen einverstanden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Anwendung allfälliger AGB des Kunden ist hiermit einvernehmlich abbedungen.
Mag. Brigitte Barbara Ulbrich
Business-Stimm-Training & Coaching
Leadership. Rednerin. Mentoring in Unternehmen
Sprechtechnik. Rhetorik.
Be,stimmt führen
Graz und Wien
Büro: Lendkai 89, 8020 Graz
Tel. 069918122236
UID: ATU70077604
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